Teilnahmebedingungen für das E‑CUPSTONE Partnerprogramm für Privatpersonen in Deutschland

August 4, 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Betreiber des E‑CUPSTONE Partnerprogramms ist:

E‑CUPSTONE Oleksandr Diachenko
Zawodzie 20
80‑726 Gdańsk
Polen

E-Mail: shop@e-cupstone.de
NIP: 8393182840
REGON: 524742598

nachfolgend „E‑CUPSTONE“.

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am E‑CUPSTONE Partnerprogramm für volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  2. Das Partnerprogramm ermöglicht zugelassenen Teilnehmern, E‑CUPSTONE Produkte über persönliche Empfehlungslinks und, soweit gesondert vereinbart, über persönliche Rabatt- oder Partnercodes zu empfehlen.
  3. Für gültig vermittelte Bestellungen kann der Teilnehmer eine erfolgsabhängige Geldvergütung oder nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung eine Vergütung in Form von Shop-Guthaben, Gutscheinen oder E‑CUPSTONE Produkten erhalten.
  4. Das Partnerprogramm wird ausschließlich für Teilnehmer in Deutschland angeboten.
  5. E‑CUPSTONE liefert:

    a) Bestellungen aus dem Online-Shop;
    b) Produkte als Partnervergütung;
    c) kostenlose Produktproben;
    d) Produkte aus Tauschkooperationen

ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.

  1. Vergütungsberechtigt sind ausschließlich Bestellungen, die:

    a) über e-cupstone.de abgeschlossen werden; und
    b) tatsächlich an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands geliefert werden.

  2. Eine Lieferung durch E‑CUPSTONE an Adressen außerhalb Deutschlands ist nicht Bestandteil des Partnerprogramms.
  3. Diese Teilnahmebedingungen sind die allein maßgeblichen allgemeinen Bedingungen des Partnerprogramms. Andere Informations- oder Marketingseiten enthalten keine abweichenden Regelungen über Vergütung, Tracking, Auszahlung, Produktvergütung oder Beendigung der Teilnahme.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere über einen persönlichen Rabattcode, eine Tauschkooperation oder Nutzungsrechte an Content, haben nur für den ausdrücklich vereinbarten Einzelfall Vorrang.

2. Teilnahmevoraussetzungen und territorialer Geltungsbereich

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die:

    a) mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind;
    b) bei Abschluss des Partnervertrags als Privatperson handeln;
    c) den Partnervertrag überwiegend zu Zwecken abschließen, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können;
    d) ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben;
    e) über eine zustellfähige Anschrift innerhalb Deutschlands verfügen.

  2. Auf die Staatsangehörigkeit des Teilnehmers kommt es nicht an.
  3. Ein nur vorübergehender Aufenthalt in Deutschland, beispielsweise als Tourist oder Besucher, begründet keine Teilnahmeberechtigung.
  4. Ein vorübergehender Aufenthalt des Teilnehmers außerhalb Deutschlands, insbesondere eine Urlaubsreise, beendet die Teilnahme nicht automatisch, solange Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und zustellfähige Anschrift in Deutschland fortbestehen.
  5. Personen, die das Partnerprogramm im Rahmen einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, sind für dieses Privatpersonenprogramm nicht teilnahmeberechtigt.
  6. Die Bezeichnung als Privatperson entscheidet nicht allein über den rechtlichen oder steuerlichen Status der Tätigkeit. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände.
  7. Eine regelmäßige, planmäßige, dauerhaft wiederholte oder auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtete Werbetätigkeit kann dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr als rein private Teilnahme behandelt werden kann.
  8. Der Teilnehmer muss E‑CUPSTONE innerhalb von sieben Kalendertagen informieren, wenn:

    a) er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft aus Deutschland verlegt;
    b) keine zustellfähige Anschrift in Deutschland mehr besteht;
    c) er die Werbetätigkeit künftig im Rahmen einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit ausübt;
    d) eine andere Teilnahmevoraussetzung nicht mehr erfüllt ist.

  9. Bei Wegfall einer Teilnahmevoraussetzung darf E‑CUPSTONE die Teilnahme mit Wirkung für die Zukunft aussetzen oder beenden.
  10. Bestellungen, die vor dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen ordnungsgemäß vermittelt wurden, werden nach diesen Bedingungen abschließend geprüft und abgerechnet.
  11. Bereits bestätigte Vergütungen gehen durch eine spätere Änderung des Teilnehmerstatus oder einen Wegzug nicht verloren.
  12. Für Bestellungen, die erst nach dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen vermittelt werden, entsteht kein neuer Vergütungsanspruch.
  13. E‑CUPSTONE kann bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Nachweis des Alters, des Wohnsitzes oder der deutschen Anschrift verlangen. Dabei werden nur die für die Prüfung erforderlichen Daten angefordert.
  14. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.

3. Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Registrierung stellt einen Antrag des Teilnehmers auf Aufnahme in das Partnerprogramm dar.
  2. Vor dem Absenden der Registrierung muss der Teilnehmer bestätigen, dass er:

    a) mindestens 18 Jahre alt ist;
    b) als Privatperson handelt;
    c) seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat;
    d) über eine zustellfähige Anschrift in Deutschland verfügt;
    e) diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat;
    f) die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.

  3. Der Partnervertrag kommt erst zustande, wenn E‑CUPSTONE:

    a) die Anmeldung ausdrücklich per E-Mail annimmt; oder
    b) das Partnerkonto freischaltet und den Teilnehmer darüber informiert.

  4. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anmeldung dar.
  5. E‑CUPSTONE darf eine Anmeldung nach sachlicher Prüfung ablehnen. Eine nähere Begründung ist nicht erforderlich, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung besteht.
  6. Der Teilnehmer muss vollständige und zutreffende Angaben machen.
  7. E‑CUPSTONE kann insbesondere folgende Angaben verlangen:

    a) Vor- und Nachname;
    b) E-Mail-Adresse;
    c) Wohnsitzland;
    d) vorgesehene Werbekanäle;
    e) PayPal-Adresse;
    f) vor der ersten Auszahlung oder Produktversendung die vollständige deutsche Postanschrift;
    g) weitere Angaben, soweit diese für Zahlung, Buchhaltung, steuerliche Dokumentation oder gesetzliche Meldepflichten erforderlich sind.

  8. Soweit das Registrierungsmodul die vollständige Anschrift nicht erfasst, muss der Teilnehmer diese spätestens vor:

    a) der ersten Geldzahlung;
    b) der ersten Produktvergütung; oder
    c) dem Versand eines Produkts im Rahmen einer Tauschkooperation

mitteilen.

  1. Ohne die erforderlichen Angaben darf E‑CUPSTONE die Auszahlung oder Produktversendung bis zur Vervollständigung der Angaben zurückstellen. Der Vergütungsanspruch verfällt dadurch nicht.
  2. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Teilnehmer schuldet für die Registrierung und die Führung des Partnerkontos kein Entgelt.
  3. Die Einwilligung in einen Newsletter oder in sonstige nicht für das Partnerprogramm erforderliche Werbung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme und wird gegebenenfalls gesondert eingeholt.
  4. E‑CUPSTONE stellt dem Teilnehmer die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Teilnahmebedingungen per E-Mail, als PDF-Datei oder auf einem anderen dauerhaft speicherbaren Datenträger zur Verfügung.
  5. Gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
  6. Soweit für den Partnervertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Teilnehmer dieses insbesondere durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder über eine auf e-cupstone.de bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion ausüben.
  7. Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer den Partnervertrag nach Abschnitt 20 jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden.

4. Partnerkonto

  1. Nach der Freischaltung erhält der Teilnehmer Zugang zu einem persönlichen Partnerkonto und, soweit technisch verfügbar, zu einem Partner-Dashboard.
  2. Jeder Teilnehmer darf grundsätzlich nur ein Partnerkonto unterhalten.
  3. Die Einrichtung weiterer Partnerkonten bedarf der vorherigen Zustimmung von E‑CUPSTONE.
  4. Das Partnerkonto ist persönlich und darf nicht:

    a) verkauft;
    b) übertragen;
    c) vermietet;
    d) verpfändet;
    e) einer anderen Person dauerhaft zur Nutzung überlassen

werden.

  1. Der Teilnehmer muss seine Zugangsdaten vertraulich behandeln und durch angemessene Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff schützen.
  2. Der Teilnehmer muss E‑CUPSTONE unverzüglich informieren, wenn:

    a) Zugangsdaten verloren gegangen sind;
    b) ein unbefugter Zugriff vermutet wird;
    c) das Partnerkonto von einer anderen Person verwendet wurde.

  3. Der Teilnehmer muss insbesondere folgende Angaben aktuell halten:

    a) E-Mail-Adresse;
    b) deutsche Postanschrift;
    c) PayPal-Adresse;
    d) angegebene Werbekanäle.

  4. Das Dashboard dient ausschließlich als vorläufige Übersicht über:

    a) Klicks;
    b) technisch zugeordnete Bestellungen;
    c) vorgemerkte Vergütungen;
    d) bestätigte Vergütungen;
    e) Auszahlungen und Korrekturen.

  5. Angaben im Dashboard können sich insbesondere durch:

    a) Stornierungen;
    b) Rückgaben;
    c) Rückerstattungen;
    d) Chargebacks;
    e) Änderungen der Lieferadresse;
    f) technische Korrekturen;
    g) festgestellten Missbrauch

nachträglich ändern.

  1. Die Anzeige im Dashboard stellt keine endgültige Anerkennung eines Vergütungsanspruchs dar.
  2. Maßgeblich für die Auszahlung ist die nach diesen Teilnahmebedingungen erstellte Abrechnung.
  3. Das Dashboard soll keine Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Lieferanschriften oder sonstigen unmittelbar identifizierenden Daten der vermittelten Kunden anzeigen.

5. Freiwilligkeit und rechtliche Stellung

  1. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist freiwillig.
  2. Der Teilnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet:

    a) regelmäßig Inhalte zu veröffentlichen;
    b) eine Mindestanzahl an Veröffentlichungen zu erstellen;
    c) eine Mindestanzahl an Bestellungen zu vermitteln;
    d) bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten;
    e) ausschließlich E‑CUPSTONE Produkte zu empfehlen;
    f) eine bestimmte Reichweite zu erreichen.

  3. Eine konkrete Veröffentlichungspflicht entsteht nur, wenn sie vorab im Rahmen einer gesonderten Tausch- oder Content-Kooperation ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Die Teilnahme am allgemeinen Partnerprogramm begründet für sich allein kein:

    a) Arbeitsverhältnis;
    b) Handelsvertreterverhältnis;
    c) Gesellschaftsverhältnis;
    d) Franchiseverhältnis;
    e) Vertretungsverhältnis;
    f) Exklusivitätsverhältnis.

  5. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt:

    a) Verträge im Namen von E‑CUPSTONE abzuschließen;
    b) Vertragsbedingungen für E‑CUPSTONE auszuhandeln;
    c) rechtsverbindliche Zusagen für E‑CUPSTONE abzugeben;
    d) Zahlungen für E‑CUPSTONE entgegenzunehmen;
    e) Reklamationen im Namen von E‑CUPSTONE anzuerkennen;
    f) sich als Mitarbeiter, Kundendienstmitarbeiter oder offizieller Vertreter von E‑CUPSTONE auszugeben.

  6. Die Einschaltung von Subpartnern, Affiliate-Netzwerken oder anderen Personen zur Nutzung des persönlichen Empfehlungslinks ist ohne vorherige Zustimmung von E‑CUPSTONE nicht zulässig.

6. Empfehlungslinks, Partnercodes und zulässige Werbekanäle

  1. Nach der Freischaltung erhält der Teilnehmer einen persönlichen Empfehlungslink.
  2. Ein persönlicher Rabatt- oder Partnercode wird nur nach vorheriger individueller Vereinbarung bereitgestellt.
  3. Der Empfehlungslink darf insbesondere verwendet werden auf:

    a) eigenen Social-Media-Profilen;
    b) eigenen Websites und Blogs;
    c) eigenen Video- oder Streaming-Kanälen;
    d) eigenen Podcasts;
    e) eigenen Newslettern, sofern deren Versand rechtmäßig erfolgt;
    f) anderen zuvor mit E‑CUPSTONE abgestimmten Kanälen.

  4. Inhalte des Teilnehmers dürfen auch von Personen außerhalb Deutschlands angesehen werden.
  5. Unabhängig vom Standort des Betrachters sind nur Bestellungen vergütungsberechtigt, die tatsächlich an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands geliefert werden.
  6. Maßgeblich ist die in der Bestellung angegebene und für die Lieferung tatsächlich verwendete Lieferadresse.
  7. Staatsangehörigkeit, Rechnungsanschrift oder vorübergehender Aufenthaltsort des Käufers sind für die territoriale Vergütungsfähigkeit nicht entscheidend.
  8. Der Teilnehmer darf Empfehlungslinks oder Partnercodes nicht so verändern, dass:

    a) eine falsche Zuordnung entsteht;
    b) ein Klick automatisch ausgelöst wird;
    c) ein Tracking-Identifier ohne bewusste Nutzerhandlung gesetzt wird;
    d) die Herkunft der Empfehlung verschleiert wird;
    e) die Zuordnung zu einem anderen Teilnehmer beeinträchtigt wird.

  9. Technisch notwendige Linkverkürzungen sind nur zulässig, wenn:

    a) der vollständige Empfehlungslink korrekt weitergeleitet wird;
    b) keine irreführende Zieladresse angezeigt wird;
    c) kein zusätzliches unerlaubtes Tracking erfolgt.

  10. Eigene Bestellungen über den persönlichen Empfehlungslink oder Partnercode sind nicht vergütungsberechtigt.
  11. Als Eigenbestellung gilt insbesondere eine Bestellung:

a) durch den Teilnehmer selbst;
b) für Rechnung des Teilnehmers;
c) zum überwiegenden wirtschaftlichen Vorteil des Teilnehmers;
d) durch eine Person, die erkennbar nur zur Umgehung des Eigenbestellungsverbots handelt.

  1. Bestellungen von Freunden oder Familienmitgliedern sind nicht allein wegen der persönlichen Beziehung ausgeschlossen, sofern:

a) die Bestellung tatsächlich für deren eigenen Bedarf erfolgt;
b) die Zahlung nicht vom Teilnehmer finanziert wird;
c) keine Umgehung des Eigenbestellungsverbots vorliegt.

  1. Ein Partnercode darf nur entsprechend den von E‑CUPSTONE mitgeteilten Bedingungen veröffentlicht werden.
  2. Der Teilnehmer darf insbesondere nicht:

a) den Code verändern;
b) eine längere Gültigkeit behaupten;
c) einen höheren Rabatt versprechen;
d) einen abgelaufenen Code weiterhin als gültig darstellen.


7. Werbekennzeichnung

  1. Der Teilnehmer muss den kommerziellen Charakter seiner Veröffentlichungen klar, verständlich und gut sichtbar kenntlich machen, soweit eine Kennzeichnung nach den anwendbaren Vorschriften oder Plattformregeln erforderlich ist.
  2. Die Kennzeichnung muss:

    a) für einen durchschnittlichen Betrachter leicht erkennbar sein;
    b) bereits vor einer geschäftlichen Entscheidung wahrgenommen werden können;
    c) unmittelbar bei dem betreffenden Beitrag, Link oder Partnercode erfolgen;
    d) dem konkreten Medium, der Plattform und dem Veröffentlichungsformat entsprechen.

  3. Für einen insgesamt werblichen Beitrag eignen sich insbesondere die deutlich sichtbaren Bezeichnungen:

Werbung

oder:

Anzeige

  1. Die Kennzeichnung soll grundsätzlich am Anfang des Beitrags oder an einer vergleichbar deutlich wahrnehmbaren Stelle erfolgen.
  2. Bei einem einzelnen Affiliate-Link in einem ansonsten redaktionellen Inhalt kann beispielsweise unmittelbar am Link folgender Hinweis verwendet werden:

Affiliate-Link: Wenn du über diesen Link kaufst, kann ich eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

  1. Ist der gesamte Beitrag durch eine entgeltliche Kooperation geprägt, genügt die Kennzeichnung eines einzelnen Links möglicherweise nicht. In diesem Fall ist der Beitrag insgesamt deutlich als Werbung oder Anzeige zu kennzeichnen.
  2. Wird dem Teilnehmer ein Produkt als Gegenleistung für eine Veröffentlichung bereitgestellt, muss die Veröffentlichung als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.
  3. Geldzahlungen, Gutscheine, Shop-Guthaben, Produkte, Rabatte oder andere wirtschaftliche Vorteile können eine werbliche Gegenleistung darstellen.
  4. Plattforminterne Kennzeichnungsfunktionen sind zusätzlich zu verwenden, wenn dies von der jeweiligen Plattform verlangt wird.
  5. Der Teilnehmer darf sich nicht ausschließlich auf unklare Abkürzungen oder schwer erkennbare Hashtags verlassen, wenn der Werbecharakter dadurch nicht eindeutig erkennbar ist.
  6. Der Teilnehmer muss seine Kennzeichnung anpassen, wenn:

a) die Plattform ihre Kennzeichnungsregeln ändert;
b) das Veröffentlichungsformat geändert wird;
c) die bisherige Kennzeichnung nicht mehr deutlich sichtbar ist.

  1. Der Teilnehmer bleibt für die rechtmäßige Kennzeichnung seiner eigenen Inhalte verantwortlich.

8. Unzulässige Werbemaßnahmen

Untersagt sind insbesondere:

  1. Spam und unerwünschte Werbenachrichten;
  2. Werbung per E-Mail, SMS, Messenger oder Direktnachricht ohne eine erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängers;
  3. automatisiert oder massenhaft versandte Werbenachrichten ohne ausreichende Rechtsgrundlage;
  4. die Verwendung gekaufter, gemieteter, weiterverkaufter oder automatisiert gesammelter Adress- oder Kontaktdaten;
  5. künstlich erzeugte Klicks, Bestellungen oder Conversions;
  6. Bots, Fake-Accounts, Click-Farms oder vergleichbare Manipulationen;
  7. Cookie Stuffing;
  8. Forced Clicks;
  9. versteckte iframes;
  10. automatische Weiterleitungen ohne bewusste Handlung des Nutzers;
  11. Pop-ups oder Overlays, die automatisch einen Partnerklick oder ein Tracking auslösen;
  12. Toolbar Traffic;
  13. Adware, Malware, Spyware oder vergleichbare Software;
  14. die Nutzung auf Gutschein-, Rabatt-, Deal- oder Cashback-Plattformen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von E‑CUPSTONE;
  15. Incentive Traffic oder die Gewährung nicht genehmigter Vorteile für die Nutzung eines Empfehlungslinks;
  16. bezahlte Suchmaschinenwerbung ohne vorherige Zustimmung von E‑CUPSTONE;
  17. bezahlte Social-Media-Werbung ohne vorherige Zustimmung von E‑CUPSTONE;
  18. die Verwendung von E‑CUPSTONE, Produktnamen, Schreibvarianten oder Tippfehlern der Marke als bezahlte Keywords ohne Zustimmung;
  19. Brand Bidding bei Suchmaschinen;
  20. die Registrierung von Domains, Subdomains oder Social-Media-Namen, die den Eindruck eines offiziellen E‑CUPSTONE Angebots erwecken;
  21. die Veröffentlichung nicht existierender, abgelaufener oder nicht genehmigter Rabatte;
  22. irreführende Angaben über:

a) Preise;
b) Rabatte;
c) Lieferzeiten;
d) Verfügbarkeit;
e) Produkteigenschaften;
f) Testergebnisse;
g) Sicherheit;
h) Anwendungsmöglichkeiten;
i) Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften.

  1. die Veränderung oder das Verschweigen von Sicherheits-, Warn- oder Anwendungshinweisen;
  2. nicht belegbare medizinische, gesundheitliche oder technische Wirkungsversprechen;
  3. die Verwendung des Empfehlungslinks in Verbindung mit:

a) rechtswidrigen Inhalten;
b) diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhalten;
c) Gewaltverherrlichung;
d) betrügerischen Angeboten;
e) Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten;
f) rechtswidrigen Gewinnspielen.

  1. der Eindruck, dass der Teilnehmer E‑CUPSTONE selbst, ein offizieller E‑CUPSTONE Shop, Mitarbeiter oder Kundendienst von E‑CUPSTONE ist.

9. Marken und Werbematerialien

  1. E‑CUPSTONE kann dem Teilnehmer insbesondere folgende Materialien zur Verfügung stellen:

    a) Logos;
    b) Produktbilder;
    c) Banner;
    d) Texte;
    e) Links;
    f) Rabattgrafiken;
    g) sonstige Werbematerialien.

  2. Der Teilnehmer erhält für die Dauer des Partnervertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, ausdrücklich bereitgestellte oder freigegebene Materialien ausschließlich zur vertragsgemäßen Teilnahme am Partnerprogramm zu verwenden.
  3. Zulässig sind technisch notwendige Größenanpassungen, sofern:

    a) das Material nicht verzerrt wird;
    b) keine Aussage inhaltlich verändert wird;
    c) keine Produkteigenschaft falsch dargestellt wird;
    d) die Marke weiterhin korrekt erkennbar bleibt.

  4. Ohne vorherige Zustimmung sind insbesondere unzulässig:

    a) Veränderungen des E‑CUPSTONE Logos;
    b) Entfernung von Marken- oder Urheberrechtshinweisen;
    c) irreführende Bearbeitung von Produktbildern;
    d) Registrierung von E‑CUPSTONE oder ähnlichen Bezeichnungen als Marke;
    e) Registrierung entsprechender Domains oder Accountnamen;
    f) Verwendung verwechslungsfähiger Schreibweisen;
    g) Nutzung der Marke in bezahlter Werbung;
    h) Weitergabe der Materialien an nicht zugelassene Dritte.

  5. Die sachliche Verwendung des Namens E‑CUPSTONE und geeigneter Hashtags im Rahmen einer transparent gekennzeichneten Empfehlung bleibt zulässig, solange kein offizieller Unternehmensauftritt vorgetäuscht wird.
  6. E‑CUPSTONE kann die Verwendung einzelner Materialien untersagen, wenn diese:

    a) veraltet sind;
    b) rechtlich problematisch geworden sind;
    c) sachlich nicht mehr zutreffen;
    d) nicht mehr zum aktuellen Markenauftritt gehören.

  7. Nach Beendigung des Partnervertrags muss der Teilnehmer die Nutzung der E‑CUPSTONE Materialien einstellen und diese grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen von seinen aktiven Profilen, Websites und Werbemitteln entfernen.
  8. Bereits veröffentlichte rein redaktionelle Inhalte müssen nicht gelöscht werden, sofern:

    a) alle Partnerlinks und abgelaufenen Rabattangaben entfernt oder aktualisiert werden;
    b) kein aktuelles Partnerverhältnis mehr behauptet wird;
    c) keine Marken- oder Rechtsverletzung fortbesteht.


10. Tracking und Zuordnung

  1. Die technische Zuordnung von Bestellungen erfolgt grundsätzlich über den persönlichen Empfehlungslink.
  2. Soweit ein persönlicher Partnercode bereitgestellt wird, richtet sich dessen Zuordnungswirkung nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
  3. Soweit für das Affiliate-Tracking Informationen auf dem Endgerät des Shopbesuchers gespeichert oder ausgelesen werden, erfolgt dies nur nach einer hierfür erforderlichen Einwilligung des Shopbesuchers.
  4. Lehnt der Besucher das Affiliate-Tracking ab, wird kein technisch nicht erforderlicher Partner-Tracking-Identifier allein für die Provisionszuordnung gesetzt.
  5. Die reguläre Trackingdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten gültigen und technisch erfassten Klick auf einen Empfehlungslink.
  6. Das Partnerprogramm verwendet grundsätzlich das First-Click-Modell.
  7. Beim First-Click-Modell wird eine Bestellung grundsätzlich dem Teilnehmer zugeordnet, dessen gültiger Empfehlungslink innerhalb des laufenden Trackingzeitraums zuerst technisch erfasst wurde.
  8. Ein späterer Klick auf den Empfehlungslink eines anderen Teilnehmers überschreibt die bestehende First-Click-Zuordnung grundsätzlich nicht.
  9. Nach Ablauf des 30‑tägigen Trackingzeitraums kann ein neuer gültiger Klick eine neue Zuordnung begründen.
  10. Wird ein persönlicher Partnercode verwendet, gilt:

a) Die Zuordnungsregel wird vor Verwendung des Codes individuell mitgeteilt.
b) Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Code Vorrang hat, wird die Bestellung dem Codeinhaber zugeordnet.
c) Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, bleibt die technische First-Click-Zuordnung maßgeblich.

  1. Eine doppelte Vergütung derselben Bestellung ist ausgeschlossen.
  2. Das Tracking erfolgt grundsätzlich nur innerhalb desselben Browsers und desselben Geräts.
  3. Eine geräte- oder browserübergreifende Zuordnung wird nicht garantiert.
  4. Eine Bestellung kann insbesondere dann nicht automatisch zugeordnet werden, wenn:

a) der Besucher das Tracking ablehnt;
b) Cookies oder andere Tracking-Informationen gelöscht werden;
c) Cookies oder Scripts blockiert werden;
d) ein Adblocker oder Tracking-Schutz verwendet wird;
e) der Browser oder das Gerät gewechselt wird;
f) ein privater Browsermodus verwendet wird;
g) der Empfehlungslink verändert oder unvollständig aufgerufen wird;
h) die Bestellung nach Ablauf des Trackingzeitraums erfolgt;
i) eine technische Störung bei E‑CUPSTONE oder einem Dienstleister vorliegt.

  1. E‑CUPSTONE garantiert nicht, dass jeder Klick und jede Bestellung automatisch erfasst werden.
  2. Eine Bestellung kann nur vergütungsberechtigt sein, wenn sie:

a) über e-cupstone.de abgeschlossen wird;
b) dem Teilnehmer technisch oder nachträglich nachvollziehbar zugeordnet werden kann;
c) an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands geliefert wird.

  1. Eine Bestellung mit einer Lieferadresse außerhalb Deutschlands ist auch dann nicht vergütungsberechtigt, wenn der Partnerlink technisch erfasst wurde.
  2. Eine manuelle Korrektur der Zuordnung ist möglich, wenn:

a) die Vermittlung nachvollziehbar nachgewiesen wird;
b) keine widersprechende gültige Zuordnung zu einem anderen Teilnehmer besteht;
c) kein Verdacht auf Manipulation vorliegt.

  1. Ein Anspruch auf eine manuelle Zuordnung besteht nicht, wenn die Vermittlung anhand der verfügbaren Daten nicht hinreichend verifiziert werden kann.
  2. Der Teilnehmer kann eine aus seiner Sicht fehlerhafte Zuordnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bereitstellung der betreffenden Monatsabrechnung per E-Mail beanstanden.
  3. Die Beanstandung soll nach Möglichkeit enthalten:

a) Bestelldatum;
b) vorhandene Bestell- oder Referenznummer;
c) verwendeten Link oder Partnercode;
d) vorhandene Screenshots oder sonstige Nachweise;
e) eine kurze Beschreibung des vermuteten Fehlers.

  1. E‑CUPSTONE prüft die Beanstandung anhand der verfügbaren technischen und kaufmännischen Daten.
  2. Die 30‑Tage-Frist dient einer zeitnahen technischen Prüfung. Gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt.

11. Vergütungsberechtigte Bestellungen und Berechnung

  1. Die Standardvergütung beträgt 5 % des bereinigten Netto-Warenwerts einer gültig vermittelten Bestellung.
  2. Ein abweichender Vergütungssatz gilt nur, wenn er vor der betreffenden Vermittlung ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Eine Bestellung ist vergütungsberechtigt, wenn sie:

    a) über e-cupstone.de abgeschlossen wurde;
    b) nach Abschnitt 10 dem Teilnehmer zugeordnet wurde;
    c) eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands enthält;
    d) tatsächlich an diese deutsche Lieferadresse geliefert wurde;
    e) vollständig bezahlt wurde;
    f) nicht vollständig storniert, zurückgegeben oder erstattet wurde;
    g) nicht durch einen Chargeback rückbelastet wurde;
    h) nicht betrügerisch oder missbräuchlich ist;
    i) keine Eigenbestellung darstellt;
    j) vergütungsberechtigte Produkte umfasst.

  4. Eine Bestellung mit einer Lieferadresse außerhalb Deutschlands ist unabhängig von einer technischen Zuordnung nicht vergütungsberechtigt.
  5. Wird die Lieferadresse vor Versand von einer deutschen auf eine ausländische Adresse geändert, entfällt die Vergütungsfähigkeit.
  6. Wird eine Bestellung wegen einer nicht zulässigen ausländischen Lieferadresse storniert, entsteht kein Vergütungsanspruch.
  7. Der bereinigte Netto-Warenwert ist der tatsächlich bezahlte Wert der vergütungsberechtigten Waren:

    a) nach Abzug von Rabatten;
    b) nach Abzug von Erstattungen;
    c) nach Abzug von nicht entgeltlich erworbenem Shop-Guthaben;
    d) ohne die im Verkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer;
    e) ohne Versandkosten;
    f) ohne Zahlungs-, Nachnahme- oder sonstige Transaktionsgebühren;
    g) ohne den Kaufpreis von Geschenkgutscheinen;
    h) ohne ausdrücklich ausgeschlossene Waren oder Leistungen.

  8. Der Netto-Warenwert bezeichnet den Warenwert ohne die im Verkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer.
  9. Ein Rabatt oder Rabattcode reduziert den vergütungsfähigen Warenwert in der tatsächlich gewährten Höhe.
  10. Der Kauf eines Geschenkgutscheins ist nicht vergütungsberechtigt.
  11. Wird ein zuvor entgeltlich erworbener Geschenkgutschein zur Bezahlung vergütungsberechtigter Waren eingesetzt, kann der entsprechende Warenwert berücksichtigt werden, soweit das System dies technisch erfasst.
  12. Eine doppelte Vergütung für den Kauf und die spätere Einlösung eines Gutscheins ist ausgeschlossen.
  13. Kostenlos gewährtes Guthaben, Kulanzguthaben oder Werbeguthaben reduziert den vergütungsfähigen Warenwert.
  14. Bestellungen oder Leistungen außerhalb des Online-Shops sind nur vergütungsberechtigt, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
  15. Einzelne Produkte oder Kategorien können von der Vergütung ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss muss vor dem maßgeblichen Partnerklick klar veröffentlicht oder dem Teilnehmer mitgeteilt worden sein.
  16. Der Teilnehmer erwirbt durch die Vermittlung einer Bestellung kein dauerhaftes, ausschließliches oder eigentumsähnliches Recht an dem Kunden.
  17. Jede spätere Bestellung desselben Kunden wird nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tracking- und Zuordnungsregeln geprüft.

12. Stornierungen, Rückgaben, Rückerstattungen und Korrekturen

  1. Bei vollständiger Stornierung, Rückgabe oder Erstattung entfällt die Vergütung vollständig.
  2. Bei einer Teilstornierung, Teilrückgabe oder Teilrückerstattung wird die Vergütung entsprechend dem verbleibenden bereinigten Netto-Warenwert anteilig reduziert.
  3. Bei der Änderung, Aufteilung oder Zusammenlegung einer Bestellung wird die Vergütung anhand der endgültig gelieferten und bezahlten vergütungsberechtigten Positionen berechnet.
  4. Nicht bezahlte Bestellungen begründen keinen Vergütungsanspruch.
  5. Wird eine Zahlung durch den Zahlungsdienstleister oder das Kreditinstitut rückbelastet, entfällt die auf den rückbelasteten Betrag entfallende Vergütung.
  6. Wird eine bereits bestätigte oder ausgezahlte Bestellung später nachweislich:

    a) vollständig oder teilweise erstattet;
    b) durch Chargeback rückbelastet;
    c) als betrügerisch festgestellt;
    d) als Eigenbestellung oder Manipulation erkannt,

darf E‑CUPSTONE die betreffende Vergütung korrigieren.

  1. Eine Korrektur wird in der nächsten Abrechnung nachvollziehbar ausgewiesen.
  2. Zu viel ausgezahlte Beträge dürfen mit zukünftigen Vergütungen verrechnet werden.
  3. Bestehen keine zukünftigen Vergütungen, darf E‑CUPSTONE den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.
  4. Eine Rückforderung muss mindestens enthalten:

a) die betroffene Bestellung oder Referenz;
b) den Grund der Korrektur;
c) die Berechnung des zurückgeforderten Betrags.

  1. Der Teilnehmer kann einer Korrektur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Abrechnung widersprechen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  2. Bei konkretem Verdacht auf Betrug, Manipulation oder Chargeback darf E‑CUPSTONE grundsätzlich nur die von dem Verdacht betroffenen Vergütungen vorläufig zurückhalten.
  3. Die erstmalige Prüfung soll grundsätzlich innerhalb von 90 Kalendertagen abgeschlossen werden.
  4. Eine längere Prüfung ist zulässig, wenn:

a) ein Verfahren eines Zahlungsdienstleisters noch nicht beendet ist;
b) eine behördliche oder gerichtliche Prüfung läuft;
c) erforderliche Informationen eines Dritten noch fehlen.

  1. E‑CUPSTONE informiert den Teilnehmer über den wesentlichen Grund einer längeren Prüfung, soweit dadurch keine Sicherheitsmaßnahme oder laufende Untersuchung beeinträchtigt wird.

13. Vergütungsstatus, Abrechnung und Geldzahlung

  1. Eine Vergütung kann folgende Statusangaben haben:

a) Vorgemerkt

Die Bestellung wurde technisch dem Teilnehmer zugeordnet, ist jedoch noch nicht abschließend geprüft.

b) Bestätigt

Die Bestellung wurde vollständig bezahlt und geliefert und seit dem späteren dieser beiden Zeitpunkte sind 45 Kalendertage vergangen, ohne dass eine Stornierung, Rückgabe, Rückerstattung, Rückbuchung oder ein sonstiger Ausschlussgrund bekannt geworden ist.

c) Auszahlbar

Die Vergütung ist bestätigt, nicht gesperrt und alle für die Abrechnung und Zahlung erforderlichen Angaben liegen vor.

  1. Auch nach einer Bestätigung kann eine nachweislich später eingetretene Rückerstattung, Rückbuchung oder festgestellte Manipulation zu einer Korrektur führen.
  2. Die Abrechnung erfolgt in Euro.
  3. E‑CUPSTONE stellt dem Teilnehmer grundsätzlich bis zum 10. Kalendertag eines Monats eine elektronische Abrechnung über die im vorangegangenen Abrechnungszeitraum bestätigten Vergütungen zur Verfügung.
  4. Der reguläre Mindestbetrag für eine Geldzahlung beträgt 50 €.
  5. Erreicht der auszahlbare Saldo am maßgeblichen Abrechnungsstichtag mindestens 50 € und liegen alle erforderlichen Angaben vor, erfolgt die Auszahlung grundsätzlich bis zum 20. Kalendertag desselben Monats.
  6. Wird eine Vergütung erst nach dem jeweiligen Abrechnungsstichtag auszahlbar, wird sie im folgenden regulären Auszahlungslauf berücksichtigt.
  7. Fällt der 20. Kalendertag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz von E‑CUPSTONE, erfolgt die Zahlung am nächsten Bankarbeitstag.
  8. Beträge unter 50 €:

    a) bleiben erhalten;
    b) verfallen nicht;
    c) werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

  9. Geldzahlungen erfolgen grundsätzlich über PayPal an die im Partnerkonto angegebene PayPal-Adresse.
  10. Das PayPal-Konto muss dem Teilnehmer zugeordnet sein oder von ihm rechtmäßig für den Zahlungsempfang verwendet werden dürfen.
  11. In begründeten Einzelfällen kann eine andere Zahlungsart, insbesondere eine SEPA-Überweisung, gesondert vereinbart werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte alternative Zahlungsart besteht nicht.
  12. Empfangs-, PayPal- oder Währungsumrechnungsgebühren, die dem Teilnehmer durch seinen Zahlungsdienstleister berechnet werden, trägt der Teilnehmer, soweit vorher nichts anderes vereinbart wurde.
  13. Kosten, die ausschließlich durch unrichtige oder nicht aktuelle Zahlungsdaten des Teilnehmers verursacht wurden, dürfen in tatsächlich nachgewiesener Höhe mit einer späteren Auszahlung verrechnet werden.
  14. Im Rahmen dieses Privatpersonenprogramms erstellt E‑CUPSTONE grundsätzlich eine elektronische Provisionsabrechnung.
  15. Eine eigene Rechnung des Teilnehmers ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  16. Soweit anwendbares Recht, eine Behörde oder die ordnungsgemäße Buchhaltung einen zusätzlichen Beleg oder eine Bestätigung verlangt, arbeiten die Parteien bei dessen Erstellung zusammen.
  17. Fehlen erforderliche Angaben oder Nachweise, darf die Auszahlung bis zu ihrer Vorlage zurückgestellt werden. Die Vergütung verfällt dadurch nicht.
  18. Nach Beendigung des Partnervertrags wird ein bestätigter Restbetrag unabhängig von der Mindestgrenze von 50 € ausgezahlt.
  19. Die Schlusszahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 60 Kalendertagen, nachdem:

a) sämtliche offenen Bestellungen abschließend geprüft werden konnten; und
b) alle erforderlichen Angaben des Teilnehmers vorliegen.


14. Shop-Guthaben, Gutscheine und Produkte statt Geld

  1. Eine bestätigte Geldvergütung kann nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung ganz oder teilweise umgewandelt werden in:

    a) E‑CUPSTONE Shop-Guthaben;
    b) einen Gutscheincode;
    c) ausgewählte E‑CUPSTONE Produkte.

  2. Eine Umwandlung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.
  3. E‑CUPSTONE darf eine geschuldete Geldzahlung nicht einseitig durch Guthaben, einen Gutschein oder Produkte ersetzen.
  4. Die Vereinbarung über die Umwandlung kann per E-Mail oder in einer anderen dauerhaft dokumentierbaren Textform geschlossen werden.
  5. Vor der Umwandlung werden mindestens vereinbart:

    a) der umzuwandelnde Geldbetrag;
    b) die gewählte Vergütungsform;
    c) der Gutschein- oder Guthabenwert;
    d) bei Produkten die genaue Bezeichnung und Menge;
    e) der angerechnete Produktwert;
    f) die Versandkostenregelung;
    g) der voraussichtliche Versandzeitpunkt.

  6. Produkte werden ausschließlich an eine zustellfähige Lieferadresse innerhalb Deutschlands versendet.
  7. Eine Versendung an eine ausländische Anschrift wird nicht angeboten.
  8. Soweit nichts anderes vereinbart wird, entspricht der vertragliche Anrechnungswert eines Produkts dem zum Zeitpunkt der Vereinbarung im Online-Shop ausgewiesenen Bruttoverkaufspreis ohne Versandkosten.
  9. Der vertragliche Anrechnungswert stellt keine verbindliche steuerliche Bewertung des Produkts dar.
  10. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, trägt E‑CUPSTONE die Kosten des Standardversands der Produktvergütung innerhalb Deutschlands.
  11. Eine bereits wirksam in Produkte, Guthaben oder einen Gutscheincode umgewandelte Vergütung wird nicht zusätzlich in Geld ausgezahlt.
  12. Ist ein vereinbartes Produkt nicht mehr verfügbar, bietet E‑CUPSTONE dem Teilnehmer wahlweise an:

a) ein vergleichbares Ersatzprodukt zu vereinbaren;
b) den Betrag als Guthaben zu belassen;
c) die Umwandlung rückgängig zu machen und den Betrag wieder dem auszahlbaren Geldsaldo gutzuschreiben.

  1. E‑CUPSTONE darf kein wesentlich anderes Ersatzprodukt ohne Zustimmung des Teilnehmers versenden.
  2. Über die Umwandlung und Produktversendung wird eine elektronische Abrechnung erstellt.

15. Tauschkooperationen und Produktzusendungen

  1. E‑CUPSTONE und der Teilnehmer können unabhängig von der allgemeinen Affiliate-Vergütung eine gesonderte Tausch- oder Content-Kooperation vereinbaren.
  2. Bei einer Tauschkooperation erhält der Teilnehmer bestimmte Produkte als vollständige oder teilweise Gegenleistung für konkret vereinbarte Inhalte oder Veröffentlichungen.
  3. Eine Tauschkooperation wird ausschließlich mit Teilnehmern durchgeführt, die:

    a) ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben;
    b) über eine zustellfähige Lieferadresse innerhalb Deutschlands verfügen.

  4. Produkte aus einer Tauschkooperation werden ausschließlich an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands versendet.
  5. Vor dem Versand müssen mindestens in Textform vereinbart werden:

    a) die Produkte und Mengen;
    b) der vereinbarte Produktwert;
    c) die konkret geschuldete Veröffentlichung oder Leistung;
    d) der Veröffentlichungs- oder Kommunikationskanal;
    e) das Format;
    f) der Veröffentlichungszeitraum oder Abgabetermin;
    g) die erforderliche Werbekennzeichnung;
    h) die Versandkostenregelung;
    i) ob die Produktvergütung eine Geldvergütung ersetzt oder ergänzt;
    j) gegebenenfalls die Nutzungsrechte von E‑CUPSTONE am erstellten Content.

  6. Eine solche Vereinbarung kann insbesondere per E-Mail geschlossen werden.
  7. Ein Produkt, das ausdrücklich als:

Kostenlose Produktprobe ohne Veröffentlichungspflicht

übermittelt wird, begründet keine Verpflichtung zur Veröffentlichung.

  1. Veröffentlicht der Teilnehmer freiwillig Inhalte über eine kostenlose Produktprobe, muss er die kostenlose Bereitstellung transparent offenlegen und die für den konkreten Beitrag geltenden Kennzeichnungspflichten beachten.
  2. Ein Produkt, das ausdrücklich als:

Produktvergütung im Rahmen einer vereinbarten Tauschkooperation

übermittelt wird, stellt die vereinbarte Gegenleistung für die festgelegten Inhalte dar.

  1. Produktvergütete Veröffentlichungen müssen klar als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.
  2. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, eine positive Bewertung abzugeben.
  3. Persönliche Erfahrungen und Bewertungen müssen ehrlich sein. E‑CUPSTONE darf keine objektiv falschen oder irreführenden Aussagen verlangen.
  4. Kann der Teilnehmer eine vereinbarte Veröffentlichung nicht fristgerecht erstellen, muss er E‑CUPSTONE unverzüglich informieren.
  5. Beruht das Ausbleiben der Veröffentlichung auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Umstand, erhält er grundsätzlich eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen.
  6. Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine vereinbarte Leistung, darf E‑CUPSTONE:

a) die einzelne Tauschkooperation beenden;
b) die Rückgabe noch vorhandener und unbenutzter Produkte verlangen, soweit dies möglich und zumutbar ist;
c) sonstige gesetzliche Ansprüche geltend machen.

  1. Eine automatische Vertragsstrafe oder pauschale Zahlungspflicht entsteht nicht.
  2. Eine Verpflichtung zum Ersatz eines vereinbarten Produktwerts besteht nur, wenn:

a) dies vor dem Versand ausdrücklich und transparent vereinbart wurde;
b) der Teilnehmer die Nichtleistung zu vertreten hat;
c) die Forderung unter Berücksichtigung des Zustands und der Verwendbarkeit des Produkts angemessen ist.

  1. Rücksendekosten werden vor Versand in der individuellen Kooperationsvereinbarung geregelt. Fehlt eine entsprechende Regelung, trägt E‑CUPSTONE die Kosten einer von E‑CUPSTONE verlangten Rücksendung.
  2. Bei mangelhaften Produkten, Transportschäden oder anderen Umständen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, entstehen keine Rückgabe- oder Ersatzpflichten allein wegen einer unterbliebenen Veröffentlichung.
  3. Gesetzliche Rechte wegen eines Produktmangels bleiben unberührt.
  4. Eine Tauschkooperation gewährt E‑CUPSTONE nicht automatisch Nutzungsrechte an Fotos, Videos oder Texten des Teilnehmers.
  5. Die reguläre Affiliate-Vergütung und die Produktvergütung aus einer Tauschkooperation bestehen nebeneinander, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Produktvergütung eine andere Vergütung ganz oder teilweise ersetzt.

16. Steuern, gesetzliche Angaben und Änderung des Teilnehmerstatus

  1. Geldzahlungen, Produkte, Shop-Guthaben, Gutscheine und andere wirtschaftliche Vorteile können steuerlich relevante Einnahmen darstellen.
  2. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen:

    a) ob Einnahmen erklärt oder versteuert werden müssen;
    b) ob eine steuerliche Registrierung erforderlich ist;
    c) ob eine Gewerbeanmeldung oder andere Anmeldung erforderlich wird;
    d) ob sich Auswirkungen auf Sozialleistungen, Versicherungen oder andere persönliche Verhältnisse ergeben.

  3. E‑CUPSTONE erbringt keine individuelle Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung für den Teilnehmer.
  4. E‑CUPSTONE darf die Angaben und Nachweise anfordern, die für:

    a) die ordnungsgemäße Auszahlung;
    b) die Buchhaltung;
    c) steuerliche Dokumentation;
    d) gesetzliche Meldepflichten;
    e) eine gesetzlich erforderliche Informationsübermittlung

notwendig sind.

  1. Soweit gesetzlich erforderlich, können insbesondere angefordert werden:

    a) vollständiger Name;
    b) vollständige deutsche Anschrift;
    c) Geburtsdatum;
    d) steuerlicher Ansässigkeitsstaat;
    e) Steueridentifikationsnummer oder andere steuerliche Kennung;
    f) Zahlungsdaten;
    g) geeignete Ansässigkeits- oder Identitätsnachweise.

  2. Steuerliche Kennungen werden nur verlangt, soweit hierfür im konkreten Fall eine gesetzliche, steuerliche oder buchhalterische Notwendigkeit besteht.
  3. Ist E‑CUPSTONE gesetzlich verpflichtet:

    a) einen Steuerabzug vorzunehmen;
    b) eine Meldung abzugeben;
    c) Daten an eine Behörde zu übermitteln;
    d) eine Steuerinformation auszustellen,

darf E‑CUPSTONE diese Verpflichtung erfüllen.

  1. Ein gesetzlich vorgeschriebener Steuerabzug wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Der Teilnehmer muss E‑CUPSTONE innerhalb von sieben Kalendertagen informieren, wenn:

    a) seine Tätigkeit nicht mehr als private Tätigkeit behandelt werden kann;
    b) er ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, der die Teilnahme zuzurechnen ist;
    c) sich seine steuerliche Ansässigkeit ändert;
    d) er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlegt.

  3. E‑CUPSTONE darf die weitere Teilnahme in diesen Fällen mit Wirkung für die Zukunft aussetzen oder beenden.
  4. Bereits bestätigte Vergütungen bleiben bestehen.
  5. Vor der Statusänderung ordnungsgemäß vermittelte Bestellungen werden weiter geprüft und abgerechnet.
  6. Noch nicht versendete Produktvergütungen oder Tauschprodukte werden nicht an Anschriften außerhalb Deutschlands versendet.

17. Rechte an Inhalten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer behält grundsätzlich seine Rechte an selbst erstellten:

    a) Fotos;
    b) Videos;
    c) Texten;
    d) Grafiken;
    e) Audioaufnahmen;
    f) sonstigen Inhalten.

  2. Allein durch:

    a) die Teilnahme am Partnerprogramm;
    b) die Veröffentlichung eines Partnerlinks;
    c) die Markierung eines E‑CUPSTONE Accounts;
    d) die Verwendung eines Hashtags;
    e) die Zusendung eines Links an E‑CUPSTONE

erhält E‑CUPSTONE kein allgemeines, unbeschränktes oder dauerhaftes Nutzungsrecht an diesen Inhalten.

  1. Eine Nutzung des Contents durch E‑CUPSTONE bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Die Vereinbarung soll insbesondere bestimmen:

    a) den konkret betroffenen Content;
    b) die erlaubten Kanäle;
    c) die Nutzungsdauer;
    d) das Nutzungsgebiet;
    e) die erlaubten Bearbeitungen;
    f) die Art der Namensnennung;
    g) die Vergütung oder Unentgeltlichkeit;
    h) die Nutzung in organischen Veröffentlichungen;
    i) die Nutzung in bezahlter Werbung;
    j) Whitelisting oder Paid Social Ads;
    k) eine Nutzung durch beauftragte Dienstleister.

  3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist E‑CUPSTONE insbesondere nicht berechtigt:

    a) Content in bezahlten Anzeigen zu verwenden;
    b) den Content zeitlich unbegrenzt zu nutzen;
    c) den Content wesentlich zu verändern;
    d) Werbung über das Konto des Teilnehmers zu schalten;
    e) den Content an andere Unternehmen zu lizenzieren.

  4. Räumt der Teilnehmer E‑CUPSTONE Nutzungsrechte ein, bestätigt er, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
  5. Erkennbare Personen, Musik, fremde Marken oder sonstige geschützte Inhalte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

18. Datenschutz

  1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils geltende Datenschutzerklärung von E‑CUPSTONE.
  2. E‑CUPSTONE verarbeitet insbesondere die für folgende Zwecke erforderlichen Daten:

    a) Prüfung der Anmeldung;
    b) Abschluss und Durchführung des Partnervertrags;
    c) Verwaltung des Partnerkontos;
    d) Prüfung der deutschen Teilnahmevoraussetzungen;
    e) Tracking und Zuordnung von Bestellungen;
    f) Berechnung und Auszahlung von Vergütungen;
    g) Versand von Produktvergütungen;
    h) Betrugs- und Missbrauchsprävention;
    i) Erfüllung gesetzlicher Buchführungs-, Steuer- und Meldepflichten.

  3. Eine Nutzung der Registrierungsdaten für Newsletter oder sonstige nicht erforderliche Werbung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen hierfür bestehenden Rechtsgrundlage.
  4. Im Rahmen des Affiliate-Trackings können insbesondere verarbeitet werden:

    a) Partner-ID;
    b) Cookie- oder Tracking-ID;
    c) Zeitpunkt des Klicks;
    d) technische Browser- und Geräteinformationen;
    e) Bestell- oder Conversion-Referenz;
    f) provisionsfähiger Bestellwert;
    g) Vergütungsstatus.

  5. Affiliate-Tracking auf dem Endgerät des Shopbesuchers erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Erlaubnis oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
  6. Die Ablehnung oder der Widerruf der Tracking-Einwilligung kann dazu führen, dass eine Bestellung keinem Teilnehmer automatisch zugeordnet werden kann.
  7. Der Shopbesucher kann eine erteilte Tracking-Einwilligung über die angebotenen Cookie-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
  8. Das Partner-Dashboard soll keine unmittelbar identifizierenden Kundendaten anzeigen.
  9. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Zugang zu:

    a) Namen der Kunden;
    b) E-Mail-Adressen;
    c) Telefonnummern;
    d) Lieferanschriften;
    e) vollständigen Kundenrechnungen.

  10. E‑CUPSTONE darf technische, buchhalterische, Zahlungs- und Affiliate-Dienstleister einsetzen.
  11. Nähere Informationen über Empfänger, Speicherdauer, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung.
  12. Nach Beendigung des Partnervertrags werden Daten gelöscht oder ihre Verarbeitung eingeschränkt, soweit sie nicht weiterhin benötigt werden für:

a) die Abwicklung offener Bestellungen;
b) Schlussabrechnungen;
c) Rechtsverteidigung;
d) gesetzliche Aufbewahrungs- oder Meldepflichten.


19. Sperrung und Prüfung

  1. E‑CUPSTONE darf ein Partnerkonto oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:

    a) unbefugte Kontonutzung;
    b) Betrug oder Manipulation;
    c) künstlich erzeugte Klicks oder Bestellungen;
    d) Eigenbestellungen;
    e) rechtswidrige Werbung;
    f) eine erhebliche Verletzung dieser Teilnahmebedingungen;
    g) falsche Angaben zur Identität, Anschrift oder zum privaten Status;
    h) den Wegfall einer Teilnahmevoraussetzung;
    i) eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung.

  2. Eine Sperrung muss nach Art, Umfang und Dauer angemessen sein.
  3. Soweit möglich, werden nur die von dem Verdacht betroffenen Vergütungen vorläufig zurückgehalten.
  4. Nicht betroffene bestätigte Vergütungen dürfen nicht allein wegen eines anderen streitigen Vorgangs unbegrenzt gesperrt werden.
  5. E‑CUPSTONE informiert den Teilnehmer grundsätzlich über:

    a) den wesentlichen Grund der Sperrung;
    b) den Umfang der Sperrung;
    c) die vorgesehenen Prüfschritte;
    d) eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

  6. Eine Information kann vorübergehend unterbleiben, soweit sie:

    a) eine Sicherheitsmaßnahme gefährden würde;
    b) eine Betrugsprüfung beeinträchtigen würde;
    c) gegen eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe verstoßen würde.

  7. Der Teilnehmer erhält grundsätzlich 14 Kalendertage zur Stellungnahme, sofern nicht wegen eines dringenden Sicherheits- oder Betrugsrisikos sofort gehandelt werden muss.
  8. Die erstmalige interne Prüfung soll grundsätzlich innerhalb von 90 Kalendertagen abgeschlossen werden.
  9. Ergibt die Prüfung keinen Verstoß, wird:

    a) die Sperrung aufgehoben;
    b) eine fehlerhafte Abrechnung korrigiert;
    c) eine fällige Zahlung im nächsten regulären Auszahlungslauf berücksichtigt.

  10. Eine Sperrung allein führt nicht zum Verfall einer rechtmäßig entstandenen Vergütung.

20. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen.
  3. Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail an shop@e-cupstone.de erklärt werden.
  4. E‑CUPSTONE kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform ordentlich kündigen.
  5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Soweit ein Verstoß behebbar und eine Fortsetzung des Vertrags zumutbar ist, soll einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Aufforderung zur Abhilfe mit angemessener Frist vorausgehen.
  7. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

    a) Betrug oder vorsätzlicher Tracking-Manipulation;
    b) künstlich erzeugten Bestellungen;
    c) Cookie Stuffing oder Forced Clicks;
    d) wiederholtem Spam;
    e) schwerwiegender Marken- oder Urheberrechtsverletzung;
    f) falschen Angaben zur Identität oder Teilnahmeberechtigung;
    g) Übertragung des Partnerkontos;
    h) fortgesetzter rechtswidriger Werbung trotz Aufforderung zur Korrektur.

  8. E‑CUPSTONE kann den Vertrag außerdem für die Zukunft beenden, wenn:

    a) der Teilnehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mehr hat;
    b) keine zustellfähige Anschrift in Deutschland mehr besteht;
    c) der Teilnehmer nicht mehr als Privatperson handelt;
    d) das Partnerkonto mindestens zwölf Monate ohne Klick, Bestellung oder sonstige Aktivität geblieben ist.

  9. Eine Kündigung wegen Inaktivität führt nicht zum Verfall bestätigter Vergütungen.
  10. Bei einer ordentlichen Kündigung bleiben grundsätzlich vergütungsberechtigt:

a) Bestellungen, die vor Wirksamwerden der Kündigung aufgegeben wurden;
b) Bestellungen, die aufgrund eines vor Wirksamwerden der Kündigung gesetzten gültigen Tracking-Cookies innerhalb dessen verbleibender Laufzeit aufgegeben und technisch zugeordnet werden.

  1. Der nachvertragliche Trackingzeitraum endet spätestens 30 Kalendertage nach dem maßgeblichen Partnerklick.
  2. Der nachvertragliche Trackingzeitraum gilt nicht für vom Betrug, Missbrauch oder einer Manipulation betroffene Vermittlungen, wenn der Vertrag deshalb berechtigt außerordentlich beendet wurde.
  3. Nach Beendigung:

a) können Partnerlinks und Partnercodes deaktiviert werden;
b) endet das Recht zur aktiven Nutzung der E‑CUPSTONE Werbematerialien;
c) müssen aktive Werbeaussagen und abgelaufene Rabattangaben entfernt oder aktualisiert werden;
d) werden offene Bestellungen weiter geprüft;
e) werden bestätigte Vergütungen abschließend abgerechnet;
f) wird ein bestätigter Restbetrag unabhängig vom Mindestbetrag ausgezahlt.

  1. Eine gesonderte Tausch- oder Content-Kooperation wird durch die Kündigung des allgemeinen Partnervertrags nicht automatisch beendet, sofern sich aus der individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
  2. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

21. Änderungen des Partnerprogramms

  1. E‑CUPSTONE kann diese Teilnahmebedingungen für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
  2. Sachliche Gründe sind insbesondere:

    a) Änderungen gesetzlicher Anforderungen;
    b) neue gerichtliche oder behördliche Vorgaben;
    c) Änderungen des technischen Partnerprogramms;
    d) Änderungen der eingesetzten Zahlungs- oder Trackingdienste;
    e) Sicherheits- oder Betrugsrisiken;
    f) Änderungen des Produktsortiments;
    g) notwendige Klarstellungen.

  3. Änderungen dürfen nicht rückwirkend zum Nachteil des Teilnehmers gelten.
  4. Bereits bestätigte Vergütungen bleiben von Änderungen unberührt.
  5. Nicht wesentliche Änderungen, die:

    a) nur redaktioneller Art sind;
    b) gesetzliche Begriffe anpassen;
    c) die Position des Teilnehmers nicht wesentlich verschlechtern,

werden grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

  1. Wesentliche wirtschaftliche Änderungen betreffen insbesondere:

    a) den Vergütungssatz;
    b) das Attributionsmodell;
    c) den Trackingzeitraum;
    d) den Mindestbetrag;
    e) den regulären Auszahlungstermin;
    f) wesentliche Produktausschlüsse;
    g) die verfügbaren Vergütungsformen.

  2. Wesentliche wirtschaftliche Änderungen werden nur Bestandteil eines bestehenden Vertrags, wenn der Teilnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt.
  3. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Änderung.
  4. Stimmt der Teilnehmer einer wesentlichen Änderung nicht zu, kann der bisherige Vertrag nach den bisherigen Bedingungen fortgesetzt oder von E‑CUPSTONE unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden.
  5. Eine Änderung des Vergütungssatzes oder des Attributionsmodells gilt grundsätzlich nur für erste gültige Partnerklicks, die nach dem Inkrafttreten der Änderung erfolgen.
  6. Für einen bereits zuvor gesetzten gültigen Tracking-Identifier gelten während dessen verbleibender Laufzeit grundsätzlich die zum Zeitpunkt des maßgeblichen ersten Klicks vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen.
  7. Muss eine Änderung aufgrund einer zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Vorgabe schneller umgesetzt werden, darf eine kürzere Mitteilungsfrist verwendet werden. E‑CUPSTONE informiert den Teilnehmer über den Grund.
  8. Der Teilnehmer kann den Partnervertrag vor Inkrafttreten einer Änderung jederzeit beenden.

22. Haftung

  1. E‑CUPSTONE haftet unbeschränkt:

    a) bei Vorsatz;
    b) bei grober Fahrlässigkeit;
    c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    d) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
    e) nach dem Produkthaftungsgesetz;
    f) bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet E‑CUPSTONE nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. E‑CUPSTONE garantiert keine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit:

    a) des Partner-Dashboards;
    b) des Affiliate-Trackings;
    c) von PayPal;
    d) anderer externer Dienste.

  6. Wartungsarbeiten und technisch notwendige Unterbrechungen sind zulässig.
  7. Eine fehlende automatische Zuordnung begründet allein keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie insbesondere verursacht wurde durch:

    a) fehlende Tracking-Einwilligung;
    b) Löschen oder Blockieren von Cookies;
    c) Geräte- oder Browserwechsel;
    d) Adblocker oder Tracking-Schutz;
    e) private Browsermodi;
    f) Umstände außerhalb des Einflussbereichs von E‑CUPSTONE.

  8. Dies gilt nicht, soweit E‑CUPSTONE den Schaden nach den vorstehenden Haftungsregelungen zu vertreten hat.
  9. E‑CUPSTONE haftet nicht für Einschränkungen eines PayPal-Kontos oder eines Social-Media-Kontos des Teilnehmers, die E‑CUPSTONE nicht zu vertreten hat.
  10. Der Teilnehmer ist nach den gesetzlichen Vorschriften für seine eigenen Inhalte und Werbemaßnahmen verantwortlich.
  11. Der Teilnehmer haftet nur nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch eine schuldhafte Vertrags- oder Rechtsverletzung verursacht.
  12. Eine verschuldensunabhängige oder unbegrenzte Freistellungsverpflichtung des Teilnehmers wird nicht vereinbart.

23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

  1. Für den Partnervertrag gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Die Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Teilnehmer zwingende Verbraucherschutzvorschriften entzogen werden, die nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland anzuwenden sind.
  3. Zwingende deutsche Vorschriften über:

    a) Verbraucherschutz;
    b) Werbung und unlauteren Wettbewerb;
    c) Datenschutz;
    d) elektronische Kommunikation;
    e) den Schutz von Endgeräten

bleiben anwendbar, soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Eine ausschließliche Zuständigkeit polnischer Gerichte wird nicht vereinbart.
  2. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Werden Übersetzungen bereitgestellt, ist die deutsche Fassung für die Auslegung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Teilnehmer können sich bei Fragen oder Beschwerden zunächst an shop@e-cupstone.de wenden.
  6. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, ist E‑CUPSTONE derzeit nicht bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  7. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
  8. Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Eine Verlinkung auf diese Plattform erfolgt daher nicht.

24. Schlussbestimmungen und Kontakt

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen können in Textform erfolgen.
  2. Als Textform gelten insbesondere:

    a) E-Mail;
    b) eine dokumentierte Erklärung im Partnerkonto;
    c) ein elektronisch übermitteltes Dokument.

  3. Der Teilnehmer muss Änderungen seiner E-Mail-Adresse, PayPal-Adresse und deutschen Postanschrift unverzüglich mitteilen.
  4. Eine E-Mail gilt als zugegangen, wenn sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar ist und unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
  5. Erhält der Absender eine Unzustellbarkeitsmeldung, soll er eine erneute Kontaktaufnahme über die vorhandenen Kontaktdaten versuchen.
  6. Individuelle Vereinbarungen zwischen E‑CUPSTONE und dem Teilnehmer haben Vorrang, soweit sie ausdrücklich als Abweichung von diesen Bedingungen vereinbart wurden.
  7. Vertrauliche, nicht öffentlich bekannte Informationen dürfen nur für die Durchführung des Partnerprogramms verwendet werden.
  8. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  9. Für Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  10. Die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Beanstandungsfristen dienen der zeitnahen Prüfung und verkürzen die gesetzliche Verjährung nicht.
  11. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  12. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  13. E‑CUPSTONE stellt dem Teilnehmer die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Teilnahmebedingungen auf einem dauerhaft speicherbaren Datenträger zur Verfügung.
  14. Fragen, Beanstandungen, Statusänderungen und Kündigungen können gerichtet werden an:

E‑CUPSTONE Oleksandr Diachenko
Zawodzie 20
80‑726 Gdańsk
Polen

E-Mail: shop@e-cupstone.de